Grundsteuer - Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens bis 31. 12. 2010 (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der NÖ Bauordnung für NÖ) und Vorlage einer Bestätigung der NÖ Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

   
   
 Marktgemeinde Großgöttfritz

3913 Großgöttfritz 100, Tel.02875/8362, Fax 02875/88198
gemeinde@grossgoettfritz.at  -  www.grossgoettfritz.at

Amtszeiten: 

Montag: 7.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, 

 Mittwoch: 7.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr,  

Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr