Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren für die Ausstellung einer Geburtsurkunde € 9,30
Erstausstellung der Geburtsurkunde ist gebührenfrei
Zuständig Standesamt Zwettl
 
 

   
   
 Marktgemeinde Großgöttfritz

3913 Großgöttfritz 100, Tel.02875/8362, Fax 02875/88198
gemeinde@grossgoettfritz.at  -  www.grossgoettfritz.at

Amtszeiten: 

Montag: 7.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, 

 Mittwoch: 7.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr,  

Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr