Herzlich Willkommen in der Marktgemeinde Großgöttfritz

Liebe Besucher unserer Website!

Die Marktgemeinde Großgöttfritz, im Herzen des Bezirkes Zwettl und damit des Waldviertels gelegen, umfasst eine Fläche von 40,16 km² mit 1.530 Einwohnern in 500 Häusern.
    
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Die seit 1. 1. 1968 bestehende Großgemeinde Großgöttfritz wurde durch Beschluss des NÖ Landtages vom 18. 7. 1978 zur Marktgemeinde erhoben. Die Verleihung des Marktrechtes und des Marktwappens fand im Rahmen eines Festaktes am 8. 10. 1978 statt.

Die Marktgemeinde besteht aus den acht Katastralgemeinden:
Großgöttfritz, Großweißenbach, Sprögnitz, Kleinweißenbach, Rohrenreith,
Frankenreith, Engelbrechts und Reichers
 
   
Die Marktgemeinde Großgöttfritz war in den letzten Jahren bemüht, den Zustand des Ortsbildes in allen acht Katastralgemeinden zu verschönern und zu verbessern.
 
 
Für den Gast besonders sehenswert ist die gotische Pfarrkirche Großgöttfritz von
ca. 1300 und der neben der Pfarrkirche im Jahre 1483 errichtete Karner.
Die Hauptattraktion unserer Gemeinde ist jedoch unsere 28m hohe Aussichtswarte am 811m hohen Auberg, von der man eine herrliche Fernsicht über das gesamte Waldviertel und darüber hinaus bis zu Schneeberg und Ötscher hat. Unmittelbar neben der Aubergwarte befindet sich das von der Marktgemeinde Großgöttfritz im Jahr 2020 errichtete Gipfelkreuz.
Ebenfalls Geheimtipps für Wanderer sind der Hohe Stein (Felserhebung mit Gipfelkreuz am Kamp) in der Katastralgemeinde Großweißenbach, sowie die mystischen Schalensteine
(im Volksmund auch „Boadwandl“ genannt) in Großweißenbach und Frankenreith.
Erholungssuchende und Gäste, die nicht nur die Sehenswürdigkeiten genießen wollen, finden neben herrlichen Wandermöglichkeiten mit vielen Bildstöcken und Marterln am Wegrand, Fußball- und Beachvolleyballplätzen sowie Kinderspielplätzen auch eine Tennisanlage in der Gemeinde vor.

Zur gemütlichen Einkehr laden das Biogasthaus "Leibspeis", ein Heuriger, 2 Gasthäuser und 1 Gasthof samt Fremdenzimmern und 3 automatischen Kegelbahnen ein.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Mit freundlichen Grüßen
Franz Wagesreither
Bürgermeister der Marktgemeinde Großgöttfritz

 

 

ein Schild vor einem Geschäft


    

VOR-Schnuppertickets seit 1. März 2024 am Gemeindeamt erhältlich 

KLimaticket


Seit 1. März 2024 bietet die Marktgemeinde Großgöttfritz ein neues, attraktives Bürgerservice:


 

Das VOR-Schnupperticket ist eine Verkehrs-verbund Jahresstreckenkarte, die von den Gemeindebürgern am Gemeindeamt tageweise kostengünstig entliehen werden kann. 

Es stehen zwei übertragbare Jahreskarten als Schnuppertickets zur Verfügung.


1. Die Fahrkartengeltung

Mit dem Schnupperticket können die in der Marktgemeinde Großgöttfritz gemeldeten BürgerInnen Bus und Bahn in Niederösterreich, Wien und Burgenland, einschließlich aller öffentlichen Verkehrsmittel in der Kernzone Wien (U-Bahn, Straßenbahn, Bus) kostenlos nutzen, jedoch ist eine Verwaltungsabgabe von € 7,00 für einen Tag und € 15,00 für zwei Tage (Wochenende) zu entrichten.

Ein Schnupperticket kann für bis zu zwei aufeinanderfolgende Tage pro Vierteljahr ausgeborgt werden.

Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden.

Ausgenommen sind die Vienna Airport Lines, CAT, sowie touristische Verkehre (z.B. Waldviertelbahn, Schneebergbahn, Hop-On-Hop-Off-Busse).

 

2. Wer ist ausleihberechtigt?

Die Fahrkarten können von allen in der Marktgemeinde Großgöttfritz gemeldeten Personen (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) für bis zu zwei aufeinanderfolgende Tage zu den angeführten Bedingungen ausgeliehen werden.

 

3. Der Ausleihvorgang

Die Fahrkarten (max. 2 Stück) können am Gemeindeamt, telefonisch unter 02875/8362 oder per E-Mail gemeinde@grossgoettfritz.at, mindestens 1 Woche im Voraus reserviert werden.

Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Fahrkarten werden am Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht.

 

4. Abholung

Die Abholung der Fahrkarten hat zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr des Nutzungstages zu erfolgen (abweichende Zeiten können telefonisch vereinbart werden). Ab 10.00 Uhr werden die Karten bei Nicht-Abholung wieder frei gegeben.

 

5. Rückgabe

Die Rückgabe der Karten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt (durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeinde) bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 08.00 Uhr zu erfolgen.




Impressum.pdf herunterladen (0.08 MB)  Datenschutz_Hinweis.pdf herunterladen (0.14 MB)

 

 

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 Marktgemeinde Großgöttfritz

3913 Großgöttfritz 100, Tel.02875/8362, Fax 02875/88198
gemeinde@grossgoettfritz.at  -  www.grossgoettfritz.at

Amtszeiten: 

Montag: 7.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, 

 Mittwoch: 7.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr,  

Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr